DELEGIERTE VERABSCHIEDEN HOLSTEIN GLOBAL
Anlässlich der Delegiertenversammlung in Neumünster haben die Delegierten den Satzungsänderungen zur Etablierung des neuen Zuchtbuchs Holstein Global zugestimmt.
Es können Fremdblutstuten in das Zuchtbuch Holstein Global des Verbandes eingetragen werden. Voraussetzung für die Eintragung ist:
Der Vater sowie die Väter der Mutter (4 Generationen) müssen grundsätzlich in das Hengstbuch I einer Zuchtpopulation eingetragen sein, deren Einbeziehung im Zuchtprogramm gem. § 23 Ziff. 2.2 der Holsteiner Satzung geregelt ist.
Die Stuten müssen zur Beurteilung bei einer Veranstaltung des Holsteiner Verbandes zur Stuteneintragung vorgestellt werden.
Die Nachkommen dieser Stuten werden im Zuchtbuch Holstein Global aufgenommen, sofern sie von einem in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragenen Holsteiner Hengst abstammen. Sie erhalten den Holsteiner Brand und –Abstammungsnachweis.
Weibliche und männliche Nachkommen sind bei der Selektion den Holsteinern gleichgestellt.
Fremdbluthengste können in das Hengstbuch Holstein Global unter folgenden Voraussetzungen eingetragen werden:
Der Hengst ist bei einem der WBFSH angeschlossenen und in der Satzung des Verbandes benannten Zuchtverbände gekört und eingetragen. Das Mindestalter beträgt 6 Jahre. Zusätzlich muss das Ergebnis einer vergleichbaren Hengstleistungsprüfung sowie Angaben über züchterische/sportliche Erfolge vorliegen. Der Zuchtausschuss bearbeitet die Anträge.
Die Nachkommen dieser Hengste werden im Zuchtbuch Holstein Global aufgenommen, sofern sie aus in Holstein eingetragenen Stuten (H, S, V I, ZB I) stammen.
Sie erhalten den Holsteiner Brand und –Abstammungsnachweis.
Weibliche und männliche Nachkommen sind bei der Selektion den Holsteinern gleichgestellt.
Stuten mit 50% Holsteiner Blutanteil:
In diesem Zusammenhang wurden die zusätzlichen Anforderungen (Bezirksprämienqualität sowie Leistungs- und Nachkommenerfolge) an die fremdblutführenden Stuten gestrichen.
Source: Presseservice Kerstan / Turniernews