Ansteckende Blutarmut der Einhufer (EIA) in Hamburg
Am 28. Juni 2017 ist bei zwei Pferden im Bezirk Altona – Ortsteil Osdorf – das Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (Equine Infektöse Anämie - EIA) amtlich festgestellt worden. Bei der Erkrankung, die zum Beispiel Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel befallen kann, handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für Menschen ungefährlich ist. Es wurde ein Sperrbezirk mit einem Umkreis von einem Kilometer um die betroffenen Haltungen, die in unmittelbarer Nähe zueinander liegen, eingerichtet. Für alle im Sperrbezirk gehaltenen Pferde wurden tierseuchenrechtliche Schutzmaßnahmen angeordnet, die von den Tierhaltern einzuhalten sind. Sämtliche im Sperrbezirk gehaltenen Einhufer werden in den kommenden Tagen untersucht.
Die entsprechende Tierseuchen-Verordnung bestimmt, dass Tiere, bei denen die EIA amtlich nachgewiesen wird, getötet werden müssen. Grund dafür ist, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Nicht infizierte Tiere müssen nicht getötet werden.
Am 28. Juni 2017 sind bei außerdem einem dritten Pferd, das ebenfalls im Sperrbezirk gehalten wird, Antikörper gegen das Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (Equine Infektöse Anämie - EIA) festgestellt worden. Eine amtliche Probennahme wurde eingeleitet, die im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Bestätigung des Verdachts untersucht wird. Erst mit der Bestätigungsuntersuchung gilt der Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (EIA) als amtlich festgestellt.
AUFLAGEN FÜR TIERHALTER IM SPERRBEZIRK
Alle Tierhalter im Sperrbezirk haben dem zuständigen
Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Jessenstraße 1–3
22767 Hamburg
Telefon 040 428116087
Telefax 040 427313287
E-Mail: veterinaerwesen@altona.hamburg.de
unverzüglich die Anzahl der
- gehaltenen Einhufer unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes,
- verendeten oder erkrankten Einhufer
- sowie jede Änderung anzuzeigen und
- sämtliche Einhufer aufzustallen.
Durch das Bezirksamt Altona wird eine klinische und serologische Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut aller Einhufer durchgeführt, die in dem Sperrbezirk gehalten werden.
Außerdem gelten folgende Auflagen:
- Einhufer dürfen nur mit Genehmigung des Bezirksamts Altona aus dem Sperrbezirk verbracht werden.
- Einhufersamen, -eizellen und -embryonen dürfen aus dem Sperrbezirk nur mit Genehmigung des Bezirksamts Altona verbracht werden.
- Hengste aus dem Sperrbezirk dürfen zur Bedeckung oder Samengewinnung nur herangezogen werden, wenn sie drei Monate nach der durch das Bezirksamt Altona durchzuführenden klinischen und serologischen Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
- Stuten im Sperrbezirk dürfen nur besamt werden, wenn sie drei Monate nach der durch das Bezirksamt Altona durchzuführenden klinischen und serologischen Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen.
- Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung des Bezirksamts Altona gereinigt und desinfiziert werden.
HINTERGRUND ZUR ANSTECKENDEN BLUTARMUT DER EINHUFER (EIA) BEI PFERDEN
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Virusinfektion von Pferden und anderen Einhufern (zum Beispiel Esel, Maultiere und Zebras), die sich als akute oder chronische Krankheit mit Fieberschüben zeigt und nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich enden kann. Manchmal treten auch keinerlei Krankheitssymptome auf. Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer kommt weltweit vor, tritt jedoch regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen. Das Virus bleibt in den Mundwerkzeugen der Insekten etwa 30 Minuten infektiös. In der Regel ist ein mehrfaches Stechen erforderlich, um einen Equiden zu infizieren. Eine Übertragung durch Insekten über Distanzen von mehr als 100 bis 200 Metern ist unwahrscheinlich. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier setzt einen sehr engen direkten Kontakt voraus. Betroffene Tiere müssen getötet werden, da sie lebenslang Virusträger bleiben. Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Eine Behandlung oder Impfung ist nicht möglich.
Tiere mit unklarer Symptomatik (therapieresistente Fieberschübe) sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das zuständige Verbraucherschutzamt des Bezirks informiert werden. Vom Ankauf von Pferden unklarer oder verdächtiger Herkunft wird abgeraten.
EMPFEHLUNGEN ZUR VORBEUGUNG
Um das Risiko einer Übertragung zu minimieren, sollten Tierhalter folgende Empfehlungen beachten:
- Sauber halten der Ställe und allen dazugehörigen Räumlichkeiten.
- Vermeiden eines gemeinsamen Gebrauchs von Ausrüstung wie Sattelzeug, Trensen und Putzzeug; im Falle einer gemeinsamen Nutzung sollte das Zubehör nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
- Weidegänge auf Zeiten mit geringerer Flugaktivität übertragender Insekten verlegen soweit möglich. Weiden und Paddocks möglichst trocken halten.
- Schutz von Insekten durch das Eindecken der Tiere, den Einsatz von Repellentien sowie Insektenfallen im Stall.
- Möglichst viele Pferdebestände auf EIA untersuchen lassen, insbesondere die, in welchen Pferde stehen, die aus dem Ausland eingeführt wurden oder die Kontakt zu ansteckungsverdächtigen Tieren hatten und eine Gefahr für andere Einhufer sein können.
WEITERE INFORMATIONEN
Source: Presseservice Kerstan / Turniernews