Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbststĂ€ndige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer HĂ€rte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket fĂŒr die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Die FN hat zahlreiche Informationen zu FörderantrĂ€gen und Programmen in den BundeslĂ€ndern zusammengestellt.
Corona-Soforthilfe fĂŒr Kleinstunternehmen und Solo-SelbstĂ€ndige
Das jĂŒngst beschlossene Soforthilfepaket fĂŒr âKleinstunternehmen und Solo-SelbststĂ€ndigeâ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-SelbststĂ€ndige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fĂŒnf BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurĂŒckgezahlt werden, sofern es vollstĂ€ndig benötigt wird. Mehr Details ĂŒber das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html (âSoforthilfe fĂŒr Solo-SelbststĂ€ndige und Kleinstbetriebeâ). Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die ĂberbrĂŒckung von akuten LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite fĂŒr BetriebsrĂ€ume. Der Bund hat Leitplanken fĂŒr dieses Paket aufgestellt und in den BundeslĂ€ndern werden nun unter hohem Tempo die DurchfĂŒhrungsbestimmungen erarbeitet.
Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbĂ€nde als grundsĂ€tzlich antragsberechtigt bzw. förderfĂ€hig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-WĂŒrttemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-WĂŒrttemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: ââŠjede Einheit, unabhĂ€ngig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche TĂ€tigkeit ausĂŒbtâ. In NRW heiĂt es: âDen Antrag stellen dĂŒrfen gemeinnĂŒtzige Unternehmen, die unternehmerisch tĂ€tig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.â
Um hier möglichst frĂŒhzeitig die berechtigten AnsprĂŒche deutlich zu machen, empfiehlt die FN allen Vereinen, VerbĂ€nden und selbststĂ€ndigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt FörderantrĂ€ge bei den in den LĂ€ndern zustĂ€ndigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten mĂŒssen auch Vereine und VerbĂ€nde zĂ€hlen, die BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tĂ€tig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder LiquiditĂ€tsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Ăbersicht zu Förderprogrammen der BundeslĂ€nder.
Quelle: FN


