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  • Covid-19: Soforthilfe für Selbstständige & Kleinstunternehmer

    Covid-19: Soforthilfe für Selbstständige & Kleinstunternehmer

    Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Die FN hat zahlreiche Informationen zu Förderanträgen und Programmen in den Bundesländern zusammengestellt.

    Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

    Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.

    Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

    Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, empfiehlt die FN allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprogrammen der Bundesländer.

    Quelle: FN

  • Auktionen trotz Beeinträchtigungen durch Corona-Virus

    Auktionen trotz Beeinträchtigungen durch Corona-Virus

    Not macht erfinderisch, sagt man so schön. Durch die aktuelle Lage für anstehende Veranstaltungen in Bezug auf das Corona-Virus zeigt sich das ebenfalls deutlich. Sämtliche Veranstalter nehmen eine Risikobewertung ihrer Veranstaltung vor, sodass sie diese zum Schutz aller im Zweifelsfall abgesagen können. Eine Voraussage für die kommenden Wochen und wie das öffentliche Leben bis dahin aussehen wird ist sehr schwierig. Der innovative Umgang mit den Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus kann jedoch auch Chance bieten und frischen Wind in die Reitsport- und Pferdezuchtszene bringen.

    Aufzeichnungen und Bieten via Telefon beim Holsteiner Verband

    Der Holsteiner Verband veranstaltet am 28. März seine Frühjahrsauktion. Zum aktuellen Zeitpunkt soll die Veranstaltung trotz des Corona-Virus wie geplant durchgeführt werden. Jedoch ist noch nicht entschieden, ob das vor Publikum der Fall sein wird. Momentan können die Auktionspferde weiterhin ausprobiert werden, es stehen zudem auch Testreiter zur Verfügung. Zusätzlich werden Videos und eine Übertragung der Veranstaltung selbst via ClipMyHorse angeboten. Findet die Auktion ohne Publikum statt, erfolgt die Aufstockung der Leitungen für den Telefonbieter-Service. Eine Online-Auktion wäre lediglich im Notfall eine Option. Alle Informationen findest du auf den Seiten des Holsteiner Verbandes.

    Online Elite-Auktion dank Corona bei den Oldenburgern

    Der Oldenburger Verband reagiert auf das Corona-Virus mit einer technischen Lösung. Die 92. Frühjahrs Elite-Auktion vom 25. März bis 04. April erfolgt als Online Elite-Auktion. Darüber hinaus können die Auktionspferde via Telefon oder Bietauftrag ersteigert werden. Eine Sonderpräsentation sowie die Veranstaltung selbst überträgt ClipMyHorse. Alle Informationen sind auf der Homepage des Oldenburger Verbandes zu finden.

    Bieterverfahren auf Gestüt Marbach

    Für die anstehende Gestütsauktion greift das Gestüt Marbach aufgrund des Corona-Virus auf die Möglichkeit des Bieterverfahrens zurück. Der öffentliche Verkauf vor Publikum am 21. März findet entsprechend nicht statt. Jedoch sind die Pferde weiterhin zu kaufen. Auch das Gestüt Marbach setzt auf ClipMyHorse, um seine Verkaufspferde den potentiellen Käufern zu präsentieren. Die Website des Gestüts Marbach bietet detaillierte Informationen zum Ablauf und Zeitplan.

    Horse-Gate/ACG

  • Influenza: Impfungen sind unabdingbar

    Influenza: Impfungen sind unabdingbar

    Anfang Januar berichteten wir bereits über wichtige Impfungen als präventive Maßnahme vor gefährlichen Infektionen und Erkrankungen.

    Aufgrund aktueller Ausbrüche von Influenza bei Pferden in verschiedenen europäischen Ländern, unter anderem in Deutschland, hat der Weltreiterverband FEI noch einmal an Pferdehalter appelliert, ihre Tiere regelmäßig gegen das Virus impfen zu lassen. „Die Impfung von Pferden gegen Influenza ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus“, sagte Göran Åkerström, leitender Veterinär der FEI. „Es ist wichtig, dass alle Pferde geimpft werden, unabhängig davon, ob sie an Turnieren teilnehmen oder mit anderen Pferden in Kontakt kommen.“ Informationen rund um das Thema Impfen bietet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) auf ihren Internetseiten.

    Bleibende Schäden durch hochansteckende Virus-Erkrankung

    Die Influenza ist eine Virus-Erkrankung des gesamten Atmungsapparates. Sie ist hoch ansteckend und gefährdet ganze Bestände vor allem nicht oder nicht korrekt geimpfter Pferde. Die Symptome sind starker, trockener Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall führt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden Schäden an den Atemwegen. Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Alljährlich erkranken Pferde aufgrund einer Infektion mit diesen Viren. „Wie auch in den aktuell auftretenden Fällen handelt es sich dabei zumeist um nicht geimpfte Pferde“, erläutert Dr. Henrike Lagershausen, Leiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz. „Es ist daher unabdingbar, den gesamten Pferdebestand zu impfen. Nur durch eine korrekte Grundimmunisierung und regelmäßige Wiederholungsimpfungen kann das Immunsystem genügend Antikörper bilden, um einen Ausbruch der Infektion vorzubeugen oder abzuschwächen.“ Fünf bis sechs Monate nach der Wiederholungsimpfung sinkt die Menge der Antikörper. Der Schutz kann danach noch ausreichend sein, um das Einzeltier vor Symptomen der Erkrankung zu schützen (klinischer Schutz). Ein virologischer Schutz ist in den meisten Fällen dann jedoch nicht mehr gegeben, das heißt im Falle einer Ansteckung wird das Pferd nicht merklich krank, scheidet aber Viren aus und ist Ansteckungsquelle für weitere Pferde.

    Notwendige Impfüberprüfungen

    Die Influenzaviren besitzen die Fähigkeit, ihre Eigenschaften von Zeit zu Zeit zu verändern. Daher sind wiederkehrende Überprüfungen der an den aktuellen Ausbrüchen beteiligten Virenstämmen notwendig, um gegebenenfalls neue Impfstämme in die Impfstoffe zu übernehmen. Zurzeit ist in Deutschland nur ein Impfstoff verfügbar, der die beiden von der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) empfohlenen Influenza-Stämme enthält. Werden andere als die im Feld kursierenden Influenza-Stämme im Impfstoff verwendet, kann der Organismus dennoch eine gewisse Immunität (sog. Kreuzimmunität) gegen die kursierenden Stämme entwickeln. Diese ist umso höher, je höher die Menge der Antikörper zum Zeitpunkt einer Ansteckung ist, d.h. die Impfung darf nicht lange zurückliegen.

    Impfvorschriften

    Für Pferde, die am Turniersport teilnehmen, schreibt die FN die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Der Grund ist einfach: Die Impfung gegen Influenzavirusinfektionen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die einzige Maßnahme, um speziell bei Pferden im Sport, die Infektion, das Auftreten der Erkrankung und deren Ausbreitung zu verhindern. Geregelt ist die Impfvorschrift in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Nähere Informationen finden sich in den Durchführungsbestimmungen. Pferde, die nicht im Turniersport eingesetzt werden und selten mit Pferden aus anderen Beständen zusammentreffen, sind einem geringeren Infektionsdruck ausgesetzt, sodass nach der korrekten Grundimmunisierung eine Impfauffrischung einmal jährlich ausreichen kann.

    Weitere Informationen bietet der FN-Film zum Thema Impfen, der über Youtube auf anderen Internetseiten eingebunden werden kann: www.youtube.com/watch?v=y3t06xehlD8

    Wie man sein Pferd und auch die Pferde anderer vor ansteckenden Krankheiten schützen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag: www.pferd-aktuell.de/veterinaermedizin/hygiene/hygiene-in-stall-und-auf-turnier sowie im Hygieneleitfaden der FN, der hier zum Download zur Verfügung steht: www.pferd-aktuell.de/shop/index.php/cat/c96_Veterinaermedizin.html#20885

    Quelle: FN