Schlagwort: Virus

  • Covid-19: Soforthilfe fĂŒr SelbststĂ€ndige & Kleinstunternehmer

    Covid-19: Soforthilfe fĂŒr SelbststĂ€ndige & Kleinstunternehmer

    Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbststĂ€ndige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer HĂ€rte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket fĂŒr die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Die FN hat zahlreiche Informationen zu FörderantrĂ€gen und Programmen in den BundeslĂ€ndern zusammengestellt.

    Corona-Soforthilfe fĂŒr Kleinstunternehmen und Solo-SelbstĂ€ndige

    Das jĂŒngst beschlossene Soforthilfepaket fĂŒr „Kleinstunternehmen und Solo-SelbststĂ€ndige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-SelbststĂ€ndige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fĂŒnf BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurĂŒckgezahlt werden, sofern es vollstĂ€ndig benötigt wird. Mehr Details ĂŒber das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe fĂŒr Solo-SelbststĂ€ndige und Kleinstbetriebe“). Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die ÜberbrĂŒckung von akuten LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite fĂŒr BetriebsrĂ€ume. Der Bund hat Leitplanken fĂŒr dieses Paket aufgestellt und in den BundeslĂ€ndern werden nun unter hohem Tempo die DurchfĂŒhrungsbestimmungen erarbeitet.

    Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbĂ€nde als grundsĂ€tzlich antragsberechtigt bzw. förderfĂ€hig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-WĂŒrttemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-WĂŒrttemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „
jede Einheit, unabhĂ€ngig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche TĂ€tigkeit ausĂŒbt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dĂŒrfen gemeinnĂŒtzige Unternehmen, die unternehmerisch tĂ€tig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

    Um hier möglichst frĂŒhzeitig die berechtigten AnsprĂŒche deutlich zu machen, empfiehlt die FN allen Vereinen, VerbĂ€nden und selbststĂ€ndigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt FörderantrĂ€ge bei den in den LĂ€ndern zustĂ€ndigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten mĂŒssen auch Vereine und VerbĂ€nde zĂ€hlen, die BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tĂ€tig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder LiquiditĂ€tsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprogrammen der BundeslĂ€nder.

    Quelle: FN

  • Auktionen trotz BeeintrĂ€chtigungen durch Corona-Virus

    Auktionen trotz BeeintrÀchtigungen durch Corona-Virus

    Not macht erfinderisch, sagt man so schön. Durch die aktuelle Lage fĂŒr anstehende Veranstaltungen in Bezug auf das Corona-Virus zeigt sich das ebenfalls deutlich. SĂ€mtliche Veranstalter nehmen eine Risikobewertung ihrer Veranstaltung vor, sodass sie diese zum Schutz aller im Zweifelsfall abgesagen können. Eine Voraussage fĂŒr die kommenden Wochen und wie das öffentliche Leben bis dahin aussehen wird ist sehr schwierig. Der innovative Umgang mit den BeeintrĂ€chtigungen durch das Corona-Virus kann jedoch auch Chance bieten und frischen Wind in die Reitsport- und Pferdezuchtszene bringen.

    Aufzeichnungen und Bieten via Telefon beim Holsteiner Verband

    Der Holsteiner Verband veranstaltet am 28. MĂ€rz seine FrĂŒhjahrsauktion. Zum aktuellen Zeitpunkt soll die Veranstaltung trotz des Corona-Virus wie geplant durchgefĂŒhrt werden. Jedoch ist noch nicht entschieden, ob das vor Publikum der Fall sein wird. Momentan können die Auktionspferde weiterhin ausprobiert werden, es stehen zudem auch Testreiter zur VerfĂŒgung. ZusĂ€tzlich werden Videos und eine Übertragung der Veranstaltung selbst via ClipMyHorse angeboten. Findet die Auktion ohne Publikum statt, erfolgt die Aufstockung der Leitungen fĂŒr den Telefonbieter-Service. Eine Online-Auktion wĂ€re lediglich im Notfall eine Option. Alle Informationen findest du auf den Seiten des Holsteiner Verbandes.

    Online Elite-Auktion dank Corona bei den Oldenburgern

    Der Oldenburger Verband reagiert auf das Corona-Virus mit einer technischen Lösung. Die 92. FrĂŒhjahrs Elite-Auktion vom 25. MĂ€rz bis 04. April erfolgt als Online Elite-Auktion. DarĂŒber hinaus können die Auktionspferde via Telefon oder Bietauftrag ersteigert werden. Eine SonderprĂ€sentation sowie die Veranstaltung selbst ĂŒbertrĂ€gt ClipMyHorse. Alle Informationen sind auf der Homepage des Oldenburger Verbandes zu finden.

    Bieterverfahren auf GestĂŒt Marbach

    FĂŒr die anstehende GestĂŒtsauktion greift das GestĂŒt Marbach aufgrund des Corona-Virus auf die Möglichkeit des Bieterverfahrens zurĂŒck. Der öffentliche Verkauf vor Publikum am 21. MĂ€rz findet entsprechend nicht statt. Jedoch sind die Pferde weiterhin zu kaufen. Auch das GestĂŒt Marbach setzt auf ClipMyHorse, um seine Verkaufspferde den potentiellen KĂ€ufern zu prĂ€sentieren. Die Website des GestĂŒts Marbach bietet detaillierte Informationen zum Ablauf und Zeitplan.

    Horse-Gate/ACG

  • Influenza: Impfungen sind unabdingbar

    Influenza: Impfungen sind unabdingbar

    Anfang Januar berichteten wir bereits ĂŒber wichtige Impfungen als prĂ€ventive Maßnahme vor gefĂ€hrlichen Infektionen und Erkrankungen.

    Aufgrund aktueller AusbrĂŒche von Influenza bei Pferden in verschiedenen europĂ€ischen LĂ€ndern, unter anderem in Deutschland, hat der Weltreiterverband FEI noch einmal an Pferdehalter appelliert, ihre Tiere regelmĂ€ĂŸig gegen das Virus impfen zu lassen. „Die Impfung von Pferden gegen Influenza ist der SchlĂŒssel zur BekĂ€mpfung der Ausbreitung des Virus“, sagte Göran Åkerström, leitender VeterinĂ€r der FEI. „Es ist wichtig, dass alle Pferde geimpft werden, unabhĂ€ngig davon, ob sie an Turnieren teilnehmen oder mit anderen Pferden in Kontakt kommen.“ Informationen rund um das Thema Impfen bietet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) auf ihren Internetseiten.

    Bleibende SchÀden durch hochansteckende Virus-Erkrankung

    Die Influenza ist eine Virus-Erkrankung des gesamten Atmungsapparates. Sie ist hoch ansteckend und gefĂ€hrdet ganze BestĂ€nde vor allem nicht oder nicht korrekt geimpfter Pferde. Die Symptome sind starker, trockener Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall fĂŒhrt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden SchĂ€den an den Atemwegen. Influenzaviren sind weltweit verbreitet. AlljĂ€hrlich erkranken Pferde aufgrund einer Infektion mit diesen Viren. „Wie auch in den aktuell auftretenden FĂ€llen handelt es sich dabei zumeist um nicht geimpfte Pferde“, erlĂ€utert Dr. Henrike Lagershausen, Leiterin der FN-Abteilung VeterinĂ€rmedizin und Tierschutz. „Es ist daher unabdingbar, den gesamten Pferdebestand zu impfen. Nur durch eine korrekte Grundimmunisierung und regelmĂ€ĂŸige Wiederholungsimpfungen kann das Immunsystem genĂŒgend Antikörper bilden, um einen Ausbruch der Infektion vorzubeugen oder abzuschwĂ€chen.“ FĂŒnf bis sechs Monate nach der Wiederholungsimpfung sinkt die Menge der Antikörper. Der Schutz kann danach noch ausreichend sein, um das Einzeltier vor Symptomen der Erkrankung zu schĂŒtzen (klinischer Schutz). Ein virologischer Schutz ist in den meisten FĂ€llen dann jedoch nicht mehr gegeben, das heißt im Falle einer Ansteckung wird das Pferd nicht merklich krank, scheidet aber Viren aus und ist Ansteckungsquelle fĂŒr weitere Pferde.

    Notwendige ImpfĂŒberprĂŒfungen

    Die Influenzaviren besitzen die FĂ€higkeit, ihre Eigenschaften von Zeit zu Zeit zu verĂ€ndern. Daher sind wiederkehrende ÜberprĂŒfungen der an den aktuellen AusbrĂŒchen beteiligten VirenstĂ€mmen notwendig, um gegebenenfalls neue ImpfstĂ€mme in die Impfstoffe zu ĂŒbernehmen. Zurzeit ist in Deutschland nur ein Impfstoff verfĂŒgbar, der die beiden von der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) empfohlenen Influenza-StĂ€mme enthĂ€lt. Werden andere als die im Feld kursierenden Influenza-StĂ€mme im Impfstoff verwendet, kann der Organismus dennoch eine gewisse ImmunitĂ€t (sog. KreuzimmunitĂ€t) gegen die kursierenden StĂ€mme entwickeln. Diese ist umso höher, je höher die Menge der Antikörper zum Zeitpunkt einer Ansteckung ist, d.h. die Impfung darf nicht lange zurĂŒckliegen.

    Impfvorschriften

    FĂŒr Pferde, die am Turniersport teilnehmen, schreibt die FN die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Der Grund ist einfach: Die Impfung gegen Influenzavirusinfektionen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die einzige Maßnahme, um speziell bei Pferden im Sport, die Infektion, das Auftreten der Erkrankung und deren Ausbreitung zu verhindern. Geregelt ist die Impfvorschrift in der Leistungs-PrĂŒfungs-Ordnung (LPO). NĂ€here Informationen finden sich in den DurchfĂŒhrungsbestimmungen. Pferde, die nicht im Turniersport eingesetzt werden und selten mit Pferden aus anderen BestĂ€nden zusammentreffen, sind einem geringeren Infektionsdruck ausgesetzt, sodass nach der korrekten Grundimmunisierung eine Impfauffrischung einmal jĂ€hrlich ausreichen kann.

    Weitere Informationen bietet der FN-Film zum Thema Impfen, der ĂŒber Youtube auf anderen Internetseiten eingebunden werden kann: www.youtube.com/watch?v=y3t06xehlD8

    Wie man sein Pferd und auch die Pferde anderer vor ansteckenden Krankheiten schĂŒtzen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag: www.pferd-aktuell.de/veterinaermedizin/hygiene/hygiene-in-stall-und-auf-turnier sowie im Hygieneleitfaden der FN, der hier zum Download zur VerfĂŒgung steht: www.pferd-aktuell.de/shop/index.php/cat/c96_Veterinaermedizin.html#20885

    Quelle: FN