Urteil im Züchterstreit um Weihegold-Fohlen
Die Oldenburger Stute Weihegold ist seit einigen Jahren hocherfolgreich unter Isabell Werth im großen Viereck unterwegs. Gleichzeitig ist die Team-Olympiasiegerin und Einzel-Olympiazweite mehrfach Mutter geworden. Möglich ist dies durch das Verfahren des Embryotransfers, wodurch eine Leihmutter das Fohlen austrägt und gebärt.
In Bezug auf die siebenjährige Stute Aweih von Apache und aus der Weihegold von Don Schufro-Sandro Hit entbrannte ein Streit, wer als tatsächlicher Züchter im Equidenpass einzutragen ist. Die Weihegold-Besitzerin Christine Arns-Krogmann war nicht damit einverstanden, dass der Eintrag auf Johann Hinnemann, den Besitzer der Leihmutterstute, lautet. Sie argumentierte mit Verweis auf die Züchterordnung, nach der derjenige Züchter eines Fohlens ist, der Eigentümer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Besamung ist.
Zum Zeitpunkt des Embryotransfers bestand allerdings ein Vertrag zwischen der Besitzerin Christine Arns-Krogmann und dem Ausbilder Johann Hinnemann. Darin war geregelt, dass Hinnemann alle Kosten hinsichtlich Unterbringung, Pflege und Ausbildung bis zum Grand Prix für Weihegold übernimmt. Als Gegenleistung hatte er das Recht, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus der Oldenburger Stute zu entnehmen. Im Jahr 2012 ließ Hinnemann Weihegold von dem Hengst Apache decken, entnahm nach 12 Tagen die befruchtete Eizelle, sodass eine seiner Stute nach dem Einsetzen das Fohlen austragen konnte. 2013 kam Aweih auf die Welt und Hinnemann ließ sich als Züchter im Equidenpass eintragen. Da Arns-Krogmann als Weihegolds Eigentümerin damit nicht einverstanden war, reichte sie Klage ein.
Bereits im Mai 2018 wurde der Fall vor dem Landgericht Münster verhandelt, bis sich im April 2019 das Oberlandesgericht Hamm der Verhandlung annahm. Nun traff der Bundesgerichtshof vor zwei Tagen die endgültige Entscheidung. Er schloss sich damit seiner Vorinstanz, dem OLG, an. Die Vereinbarung zwischen Arns-Krogmann und Hinnemann ist so auszulegen, dass er sich als Züchter von Aweih verstehen kann. Die Eigentümerin der Mutterstute hatte kein Mitspracherecht, da Hinnemann die gesamte Abwicklung des Zuchtvorgangs verantwortete.
Horse-Gate/ACG
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