Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig
Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig
Professor Dr. Christian Winterhoff,
(apl. Professor der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Rechtsanwalt
für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in der Sozietät Graf von Westphalen in Hamburg)
kommt in seiner „Stellungnahme zur geplanten Pferdesteuer der Gemeinde Tangstedt“
vom 1. März 2017 zu der Erkenntnis, dass die Pferdesteuerpläne der Gemeinde Tangstedt
gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und gegen Art. 13 Abs. 3 der Landesverfassung
Schleswig-Holstein verstoßen.
Prof. Winterhoff bestätigt damit die bereits zuvor von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
von der Bucerius Law School gewonnene Einschätzung, die letzterer in einem
mehr als 30-seitigen wissenschaftlichen Gutachten niedergelegt hat:
„Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens liegt es aus unserer Sicht nahe,
dass die betroffenen Pferdehalterinnen und -halter eine Pferdesteuer im Falle
ihrer Einführung gerichtlich angreifen sollten.“
Prof. Winterhoff kritisiert nicht nur die geplante Besteuerung des Breitensports. Er greift
auch insbesondere die frauendiskriminierende Wirkung der von den Tangstedter
Ratsherren geplanten Steuer auf und belegt deren Verfassungswidrigkeit auf Grundlage
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig
Source: Presseservice Kerstan