Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig

Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig
Professor Dr. Christian Winterhoff,

(apl. Professor der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Rechtsanwalt

für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in der Sozietät Graf von Westphalen in Hamburg)

kommt in seiner „Stellungnahme zur geplanten Pferdesteuer der Gemeinde Tangstedt“

vom 1. März 2017 zu der Erkenntnis, dass die Pferdesteuerpläne der Gemeinde Tangstedt

gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und gegen Art. 13 Abs. 3 der Landesverfassung

Schleswig-Holstein verstoßen.

Prof. Winterhoff bestätigt damit die bereits zuvor von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer

von der Bucerius Law School gewonnene Einschätzung, die letzterer in einem

mehr als 30-seitigen wissenschaftlichen Gutachten niedergelegt hat:

„Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens liegt es aus unserer Sicht nahe,

dass die betroffenen Pferdehalterinnen und -halter eine Pferdesteuer im Falle

ihrer Einführung gerichtlich angreifen sollten.“

Prof. Winterhoff kritisiert nicht nur die geplante Besteuerung des Breitensports. Er greift

auch insbesondere die frauendiskriminierende Wirkung der von den Tangstedter

Ratsherren geplanten Steuer auf und belegt deren Verfassungswidrigkeit auf Grundlage

der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig

Source: Presseservice Kerstan