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  • Krankheit & Unfall: Vorsorge für den Notfall

    Krankheit & Unfall: Vorsorge für den Notfall

    [vc_row][vc_column][vc_column_text]Aus der Corona-Krise haben wir gelernt, dass sich unverhofft alles sehr plötzlich ändern kann und dass ein Notfall-Plan in der Schublade dann am besten bereits ausgearbeitet ist. Notfallszenarien entstehen dabei meist im Kleinen: Ein Unfall oder eine Krankheit. Wir haben mit Rechtsanwalt Heiner Klett über die nötige Vorsorge für die beiden Szenarien gesprochen.

    Ein Unfall geschieht schnell und kann je nach Schwere alles verändern, eine Krankheit kann das Erledigen gewisser Aufgaben auf Dauer unmöglich machen. Als Gestütsleiter sollte man sich also frühzeitig Gedanken über eine mögliche Vertretung machen. Rechtsanwalt Heiner Klett vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg gibt einen wichtigen Hinweis zum Einstieg: „Jeder Betriebsleiter kennt seine Anlage und seine Handlungsabläufe. Über viele Routinehandlungen denkt er nicht mehr nach und führt sie einfach aus. Genau diese Abläufe kennt ein Dritter, der plötzlich einspringen soll, aber im Zweifel nicht.“ Das beginnt bei einfachen Dingen, wie der Frage, wo die Schlüssel für Fahrzeuge, Werkstatt oder andere Wirtschaftsgebäude liegen oder wie die Alarmanlagen aktiviert oder deaktiviert werden. Weitere Aspekte, die Klett nennt, umfassen die Notstromversorgung, den Sicherungskasten, die Wasserversorgung oder auch die Heizung: Wo ist sie, für welche Gebäude wird sie verwendet und womit wird sie betrieben?

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    Verständlich und transparent

    Eine verständliche Dokumentation der Arbeitsabläufe und Notfallpläne sind für neue Mitarbeiter ebenso wichtig wie für eine Krankheitsvertretung. Klett rät: „Es ist hilfreich, Listen oder Ablaufpläne zu erstellen, aus denen sich ergibt, welche Maßnahmen wann mit welchen Mitteln erledigt werden. Unterteilen kann man solche Listen etwa in Bereiche wie Management, Fütterung und weitere Tätigkeitspläne.“ Ein Beispiel dafür sei die Versorgung der Pferde: Welche Tiere muss das Team wann versorgen? Welche Futtermittel müssen in welcher Menge für wen bereitgestellt werden? All diese Fragen gilt es transparent zu beantworten und die Informationen aktuell zu halten. Im Bereich der Tätigkeiten ist zu vermerken, welcher Mitarbeiter wann welche Aufgaben im Stall wahrnimmt. Wer ist für Entmistung und Entsorgung verantwortlich und wann? Welche Belegungspläne gibt es für die Hallen- und Koppelnutzung? In wessen Zuständigkeitsbereich fällt die Beauftragung eines Tierarztes und hat diese Person auch alle dafür notwendigen Kontaktdaten?

    Die nötigen Papiere

    Außerdem muss eine Vertretung wissen, wo sich für die Anlage und die Kunden relevante Unterlagen befinden. Klett führt aus: „Dazu gehören zum Beispiel Versicherungen, Informationen dazu, welche Güter von welchen Lieferanten bezogen werden oder welche Firmen bei Maschinen- und Geräteausfällen unterstützen können.“ Bei der Verschriftlichung dieses Wissens können Checklisten oder Notfallanweisungen helfen, die die einzelnen Fragen Schritt für Schritt erklären.

     

    Wichtige Unterlagen, die bereitliegen sollten, wenn ein Betriebsleiter durch Unfall oder Krankheit längere Zeit ausfällt, befinden sich idealerweise an einem Ort, der allen im Team bekannt ist. Klett empfiehlt: „Es hat sich bewährt, einen als solchen erkennbaren Notfallordner zu erstellen, in dem alle für den Notfall erforderlichen Unterlagen sind – am besten getrennt nach Sachgebieten. Auch ein Hinweis darauf, wo sich das Testament befindet kann dort gut aufbewahrt sein. Auch wenn der Betriebsleiter nur zeitlich begrenzt nicht mehr handeln kann, braucht er oder sie wenigstens eine Person, die ihn rechtsgeschäftlich vertreten kann.“ In diesem Fall ist die Erteilung einer Vollmacht im Vorfeld notwendig, beispielsweise in Form einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht.

     

    Vollmacht erteilen

    Eine Vollmacht kann an eine oder mehrere Personen erteilt werden. Klett erklärt: „Das kann der Partner oder auch volljährige Kinder sein. Wichtig zu wissen ist, dass sie den Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin nicht automatisch aufgrund der familiären Beziehung vertreten, sondern nur auf Grund einer erteilten Vollmacht handeln können.“ Der Umfang der Vollmacht kann so gestaltet werden, dass der Vertreter entweder alle oder nur bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen kann. „Notwendig dürfte jedenfalls ein Vertretungsrecht insbesondere gegenüber allen Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern einschließlich der Vertretung bei Gerichten sein.“, gibt Klett zu bedenken. Banken bestehen seiner Erfahrung nach in der Regel auf ihren eigenen Formularen.

     

    Zudem mahnt der Anwalt, auch an Gesundheitsfragen zu denken: „Bei der Vollmachtserteilung sollte man bei der Personensorge an die Bestimmung des Aufenthalts, die Pflegebedürftigkeit, die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, aber auch an eine Patientenverfügung denken. Die Vollmacht kann auch gesplittet werden: So kann eine Person für die rechtsgeschäftliche und Vermögenssorge verantwortlich sein und eine andere für die beschriebene Gesundheitssorge.“ Sind besondere Vollmachten erforderlich, wie etwa für Online-Antragstellungen, Online-Konten, Homepages und ähnliches, sollte die Vollmacht auch solche Regelungen beinhalten. Zudem ergänzt Klett: „Soll die Vollmacht auch zu bestimmten formbedürftigen Rechtsgeschäften, wie beispielsweise einem Verkauf von Immobilien berechtigen, muss die Vollmacht notariell beurkundet, mindestens aber öffentlich beglaubigt sein.“

     

    Die Wahl eines Stellvertreters  

    „Der Stellvertreter tritt, wie der Name sagt, auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung an die Stelle des Betriebsinhabers. Dies setzt in allererster Linie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis voraus, denn mit einer Vollmacht werden in der Regel weitreichende Kompetenzen erteilt, die zu nicht gewollten oder gemeinten Handlungen führen können“, gibt Klett zu bedenken und ergänzt: „Deshalb sollte auch eine Widerrufsmöglichkeit nicht vergessen werden.“ Neben dem nötigen Vertrauen zeichnet sich eine geeignete Stellvertretung durch Erfahrung, Sachkenntnis und erforderliche Fähigkeiten aus. So müssen die bereits erwähnten Listen und Ablaufpläne der Vertretung ausreichen, um die Aufgaben leisten zu können. Steht keine entsprechend sach- und fachkundige Person zur Verfügung, sollte der Stellvertreter auf dem Betrieb darüber informiert sein, wo er die erforderliche Sachkunde und Unterstützung einholen kann, weiß Klett.

     

    Werden die Aufgaben zeitlich beschränkt übergeben, ist das eine Sache, muss die Nachfolge dauerhaft geregelt werden, eine andere. Wenn der bisherige Betriebsleiter berufsunfähig ist und es einen Nachfolger gibt, der bereit ist und über die nötige Ausbildung verfügt, den Betrieb zu übernehmen, ist eine klassische Übergabe denkbar. „Der Betrieb könnte dann gegen entsprechende Versorgungsleistungen, ggf. Wohnrechte usw. übertragen werden“, schlägt Klett vor. „Voraussetzung hierfür ist, dass entweder der Betriebsleiter selbst noch oder wieder geschäftsfähig ist oder bei Geschäftsunfähigkeit entsprechende Vollmachten vorhanden sind.“ Hat keiner der Familienangehörigen Interesse und kommt auch niemand aus dem Team in Frage, rät Klett alternativ auch zu Internetplattformen, sogenannten Hofbörsen: „Dort können sich Personen finden, die bereit sind, den Betrieb beispielsweise über Rentenkaufverträge zu übernehmen.“

     

    Ist jedoch absehbar, dass die Berufsunfähigkeit der Betriebsleitung nur vorübergehend ist oder wenn mögliche Nachfolger noch nicht volljährig sind, dann kann, je nach Leistungsfähigkeit des Betriebes auch ein Verwalter zum Einsatz kommen. Der Verwalter oder die Verwalterin führt den Betrieb weiter, bis der Betriebsleiter wieder gesund oder der Nachfolger volljährig ist. Als Alternative nennt Klett die Möglichkeit, den Betrieb mittelfristig zu verpachten, wenn es Interessenten gibt. Für weiterführende Informationen verweist Klett auf Broschüren des Bundesjustizministeriums und anderer Ministerien. Der „Notfallcheck“ beispielsweise ist eine Broschüre der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg (LEL) steht auf der Homepage der LEL zum Download bereit oder kann in Papierform bestellt werden.

    Quelle: Pferdebetrieb-Archiv

    [/ihc-hide-content][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Heiner Klett ist Rechtsanwalt und tätig im Referat Agrarrecht, Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.. Zu seinen Aufgabengebieten gehören neben Familien- und Erbrecht u.a. auch Grundstücksrecht, Forst- und Jagdrecht, Naturschutzrecht, Pachtrecht, Wasser- und Wirtschaftsrecht.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“221283″][/vc_column][/vc_row]

  • Faszination Pferd in Nürnberg abgesagt

    Faszination Pferd in Nürnberg abgesagt

    Die Stadt Nürnberg hat die Genehmigung zur Durchführung der Consumenta 2020 und ihrer Begleitveranstaltungen zurückgezogen. Damit stand am Nachmittag des 19. Oktobers fest: 2020 findet auch die Faszination Pferd nicht statt. Der Grund für den kurzfristigen Widerruf sind die steigenden Covid-19-Infektionszahlen in Nürnberg und ganz Bayern.

    Henning und Thilo Könicke, Geschäftsführer des Consumenta-Veranstalters AFAG Messen und Ausstellungen in Nürnberg zeigen sich enttäuscht: „Wir bedauern es sehr, dass die Consumenta und damit auch die Faszination Pferd nicht stattfinden können. Wir sind davon überzeugt, dass die Herbstmessen gerade jetzt ein wichtiges Signal für die regionale Wirtschaft gewesen wären und, dass das mit den zuständigen Behörden entwickelte Hygienekonzept einen sicheren Messebesuch für alle ermöglicht hätte.“ Zudem verweisen sie auf den Verlust weiterer Wirtschaftsbereiche des Messestandortes Nürnberg und betonen: „Auch für Serviceunternehmen, Messebauer, Taxiunternehmen, Einzelhandel sowie Hotellerie und Gastronomie wäre ein erfolgreicher Messeneustart mit der Consumenta existenziell wichtig gewesen“

    Die Consumenta und ihre Begleitveranstaltungen wäre schon kommenden Samstag, den 24. Oktober gestartet und seit März die erste Messe in der Messe Nürnberg gewesen. Die Faszination Pferd hätte am Dienstag, den 27. Oktober begonnen. Insgesamt waren rund 650 Aussteller angemeldet, viele hatten bereits mit dem Aufbau begonnen. Die nächste Faszination Pferd ist nun für den 2. bis 7. November 2021 in der Messe Nürnberg geplant.

    www.faszination-pferd.de

  • Video: Gestärkt aus der Krise – Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine

    Video: Gestärkt aus der Krise – Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine

    Wo stehen wir aktuell in der Corona-Krise? Welche Regeln gelten für Pferdebetriebe und Vereine? Wie können sie aktuell trotz der Beschränkungen weiter Einkommen generieren? Welche Hilfen gibt es von Bund und Ländern? Und wie können Umstrukturierungen und eine Standortanalyse helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gab die Betriebsberaterin und Pferdewirtschaftsmeisterin Martina Kratzer im Webinar „Gestärkt aus der Krise: Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine“ am 15. Mai. Eine Zusammenfassung ihrer Aussagen gibt es hier im Video:



    Die Referentin des Webinars Lösungen für Pferdebetriebe

    Martina Kratzer ist Betriebsberaterin und Pferdewirtschaftsmeisterin sowie Ausbildungsleiterin, öbv. Sachverständige und Gutachterin. Außerdem ist sie anerkannte Richterin für Pferdeleistungsschauen, Inhaberin und Geschäftsführerin der „Horsemen Sportpferde- & Marketingagentur“. Aus ihrer eigenen Leidenschaft für Pferde und ihrer Beratungspraxis ist sie nah an der Realität der Betriebsleiter und Vereine, kennt deren Probleme und zeigt Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine auf.

    Mit Unterstützung von:Keralit: Lösungen für Pferdebetriebe
    MyRoundpen: Lösungen für Pferdebetriebe
    Redaktions-Tipp: Video – Corona im Reitsport mit unserem Experten Georg W. Fink.

    Erfahre hier mehr über unsere Webinare!

  • Online shoppen, Rabatte sichern

    Online shoppen, Rabatte sichern

    Aufgrund der Ausgangs- und Hygienevorschriften durch Corona hat sich vieles verändert. Zuchtveranstaltungen, Messen und Turniere wurden verschoben oder abgesagt, der Publikumsverkehr auf vielen Betrieben komplett eingestellt. Die Empfehlung: Wer nicht raus muss, bleibt zu Hause, soweit das möglich ist.

    Unsere Partner-Webseite Pferdebetrieb hat gemeinsam mit zahlreichen Herstellern eine Übersicht erstellt, welche Partner weiterhin bequem nach Hause liefern und wer seine Dienstleistungen weiter anbietet: Gelistet sind qualitativ hochwertiges Pferdefutter, Hufpflege, Stallausstattung, Bodenbeläge und moderne Software-Lösungen für Pferdebetriebe. Kauft hier online ein und sichert euch tolle Rabatte.

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    Der geringere Personenverkehr auf dem Betrieb kann auch gute Seiten haben und die Möglichkeit für Reparaturen und Verbesserungen bieten ohne die Abläufe auf dem Betrieb zu stören. Eine Option ist es, die Bodenflächen oder Paddocks zu befestigen. Aktuell könnt ihr euch noch 8% Rabatt auf das Paddockgitter R640 und auf die Paddockgitter Spider sowie die EVA-Stallmatten von Ridcon sichern. Ebenfalls rabattiert sind Schubkarren und Mistgabeln von Ridcon.

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    Um die Pferde mit Futter oder Pflegeprodukten zu versorgen, reichen auch einige Klicks. Online zu bestellen sind beispielsweise die Boxenmatten von Kraiburg Belmondo, Sagustu oder Ridcon. Um Hygienevorschriften einzuhalten, kann eine Stall-Software nützlich sein. Myround beispielsweise bietet Übersicht bei den Belegungsplänen und unterstützt in der Rechnungsstellung.

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  • Webinar: Corona-Hilfe für Pferdebetriebe

    Webinar: Corona-Hilfe für Pferdebetriebe

    Wie ist der aktuelle Stand in der Corona-Krise und wie wirken sich die Einschränkungen auf Pferdebetriebe aus? Welche Hilfen gibt es von Bund und Ländern? Und wie kann eine kritische Analyse des Betriebs und seiner Ausrichtung helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen? Betriebsberaterin und Pferdewirtschaftsmeisterin Martina Kratzer gibt darauf Antworten im Webinar „Gestärkt aus der Krise: Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine“ am 15. Mai. Anmeldungen sind bis einschließlich 14. Mai möglich. Für Horse-Gate-Exclusive Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos.

    Ablauf des Webinars

    In diesem Webinar widmet sich die Betriebsberaterin und öbv. Sachverständige Martina Kratzer der Standortanalyse, den Sofortmaßnahmen und Zukunftsaussichten von Pferdebetrieben in der Corona-Krise. Dabei stehen Zuchtbetriebe ebenso auf ihrer Agenda wie Pensions-, Ausbildungs- und Schulbetriebe. Sie zeigt Maßnahmen zur Selbsthilfe und kritischen Analyse des eigenen Betriebs auf und gibt Tipps zu Hilfen von Bund und Ländern.

    Das Webinar wird am Freitag, den 15. Mai 2020 um 13 Uhr im virtuellen Raum stattfinden. Über die kostenlose Anwendung Zoom können sich die Teilnehmer einfach einloggen und beteiligen. Den Link zum Meeting erhalten alle registrierten Teilnehmer am Tag des Webinars per E-Mail. Insgesamt wird das Webinar voraussichtlich 45 Minuten dauern. Wichtige Fragen im Webinar werden unter anderem sein: Worauf ist bei der kritischen Analyse des Ist-Zustands in Bezug auf Ausrichtung, Kosten und Aufgabenverteilung zu achten? Welche Sofortmaßnahmen können aus eigener Kraft geleistet werden? Welche Hilfen gibt es von Bund und Ländern? Unsere Expertin nimmt dabei neben Pensions-, Zucht- und Schulbetrieben auch Ausbildungsbetriebe und Vereine in den Blick und wird über Standortanalyse, Maßnahmen und Zukunftsaussichten von Pferdebetrieben sprechen. Anschließend steht sie den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung.

    Mit Unterstützung von:

    Die Referentin des Webinars

    Martina Kratzer ist öbv. Sachverständige und Gutachterin, Betriebsberaterin und Pferdewirtschaftsmeisterin sowie Ausbildungsleiterin. Zudem ist sie anerkannte Richterin für Pferdeleistungsschauen, Inhaberin und Geschäftsführerin der „Horsemen Sportpferde- & Marketingagentur“. Aus ihrer eigenen Erfahrung als Züchterin und ihrer Beratungspraxis ist sie nah an der Realität von Betriebsleitern und Vereinen und dadurch vertraut mit deren Problemen. Für diese möchte sie im Webinar und ihren Beratungen Lösungen anbieten.

    Das Webinar in Kürze:

    Online-Webinar: Gestärkt aus der Krise: Lösungen für Pferdebetriebe und Vereine
    Datum: 15.05.2020
    Uhrzeit: 13:00 bis 13:45 Uhr
    Zugang: PC/Mobilgerät/Telefon
    Referentin: Betriebsberaterin und öbv. Sachverständige Martina Kratzer
    Bitte beachten: Anmeldeschluss ist der 14.05.2020 um 16:00 Uhr
    Zugangsdaten: Den Login erhalten die Teilnehmer am 15.05.2020 bis spätestens 10:00 Uhr per E-Mail

    Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Teilnehmer begrenzt. Bezahlen kannst du per Rechnung oder Paypal.

    Erfahre hier mehr oder melde dich direkt zum Webinar an.

  • Trainerposten beim belgischen Verband neu belegt

    Trainerposten beim belgischen Verband neu belegt

    [vc_row][vc_column][vc_column_text]Philippe Le Jeune, belgischer Ex-Weltmeister, verkündete vor kurzem das Ende der Zusammenarbeit mit dem belgischen Verband. Bisher besetzte Le Jeune einen Trainerposten beim belgischen Verband. Doch nun steht fest, dass der Ex-Weltmeister in Zukunft ausschließlich für das marokkanische Königshaus und den Springreiter Abdelkebir Ouaddar tätig wird. Mittlerweile ist eine Nachfolgerin für die Besetzung des ehemaligen Postens von Le Jeune beim belgischen Verband bekannt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Bisher war Philippe Le Jeune als Equipechef der belgischen Springreiter an der Seite von Nationaltrainer Peter Weinberg tätig. Ebenfalls gehörte der Drei-Sterne-Bereich zu seinem Aufgabenfeld. Nun gab der belgische Verband die Nachfolgerin von Le Jeune bekannt: Fabienne Daigneux-Lange tritt in die Fußstapfen des Ex-Weltmeisters. Zu ihrer Königsdisziplin gehört die Ausbildung junger Pferde. Unter anderem bildete Daigneux-Lange die heute 15-jährige Stute Venue D´Fee des Hazalles aus, die mit Eve Jobs erfolgreich bis Fünf-Sterne-Niveau unterwegs ist.

    Sobald die Corona-bedingte Turnierpause beendet ist, wird Fabienne Daigneux-Lange ihren Dienst als Equipechefin beim belgischen Verband antreten. Bis dahin sichtet Daigneux-Lange neue Nachwuchstalente, die sie zu A-Kaderreitern auf Fünf-Sterne-Niveau trainieren möchte.

     

    Hores-Gate/KL[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

  • Covid-19: Soforthilfe für Selbstständige & Kleinstunternehmer

    Covid-19: Soforthilfe für Selbstständige & Kleinstunternehmer

    Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Die FN hat zahlreiche Informationen zu Förderanträgen und Programmen in den Bundesländern zusammengestellt.

    Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

    Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.

    Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

    Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, empfiehlt die FN allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprogrammen der Bundesländer.

    Quelle: FN

  • Neue „Corona-Hengstverteilung“ in Marbach

    Neue „Corona-Hengstverteilung“ in Marbach

    Die Corona-Pandemie hat Konsequenzen in allen Bereichen des Lebens. Auch vor der Pferdezucht macht sie nicht halt. So hat auch das Haupt-und Landgestüt Marbach Maßnahmen und Umstrukturierungen bezüglich des Deckbetriebes eingeleitet. „Wir werden einen größtmöglichen Züchterservice gewährleisten“, sagt Landoberstallmeisterin Dr. Astrid von Velsen-Zerweck, „doch dazu müssen wir angesichts der Coronakrise in dieser Decksaison umdisponieren. Wir werden ausnahmsweise die Servicestationen Biberach, Ellwangen und Zogenweiler in dieser Saison nicht beschicken, dafür das Angebot der Besamungsstation Offenhausen erweitern. Die Entscheidung schmerzt uns alle sehr. Die Servicestationen sind wichtige Anlaufstellen für die Züchter in der Fläche und die Pferdezuchtvereine unverzichtbare Partner.“

    Stationstierärzte übernehmen Stutenuntersuchungen und Besamungen

    „Wir haben mit den Stationstierärzten Dr. Banzhaf/Depfenhart für die Station Biberach, Dr. Wiese für die Station Ellwangen, und Dr. Rist für die Station Zogenweiler vereinbart, dass sie die Betreuung der Stuten voll gewährleisten“. Nach Terminvereinbarung mit den Stationstierärzten können die Stuten auf der Servicestation oder im Züchterstall untersucht und besamt werden.

    Erweiterung des Angebots an Besamungshengsten

    Die für die Servicestationen vorgesehenen Hengste werden in die Hengstriege der Besamungsstation Offenhausen und der Servicestation Marbach eingegliedert. Zusätzlich zu den bereits ab Anfang Februar im Frischsamenversand angebotenen Hengste sind nach EU-Quarantäne bereits ab dem 7. April die Hengste BENEDIKT, GIULIANI/T., MOMENTUM und WM DEVDAS ox im Versand. Ab dem 22. April wird zudem Frischsamen der Hengste DOCTOR BLUE, HICKSTEAD GOLD, LIMONCINO, QUITE GREAT und des Schwarzwälder Kaltbluthengstes MARKSTEIN verschickt. Die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Pferdezuchtverbände haben einen Sonderbeschluss gefasst, nach dem Hengste in der Saison 2020 auch ohne Nachweis der notwendigen Hengstleistungsprüfung ins Hengstbuch I eingetragen werden können. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft die Hengste BENEDIKT, HICKSTEAD GOLD, MOMENTUM, QUITE GREAT und WM DEVDAS ox.

    Auf der Servicestation Marbach werden im Natursprung decken die Landbeschäler CHALLATUS R, DAVOS, HOCHFEIN sowie die Schwarzwälder Kaltbluthengste MARKUS und VICTOR.

    Erhaltungszuchtprogramm Schwarzwälder Kaltblut

    Im Erhaltungszuchtprogramm Schwarzwälder Kaltblut, das auf den Einsatz einer ausgewählten Vielfalt an Hengsten aus den sieben Hengstlinien angewiesen ist, wurden die Servicestation St. Märgen sowie die Regiestationen Bonndorf, Elzach-Prechtal, Laichingen, VS-Obereschach, Salem und Waldkirch-Kohlenbach am 19. und 20. März regulär beschickt. Die Stationierung der Regiestation Nordbaden erfolgt am 26. März und wird durch den Hengst WILLIAM erweitert. Zudem wird der Hengst MARKSTEIN ab dem 22. April im Frischsamenversand verfügbar sein, und die Hengste MARKUS und VICTOR decken auf der Servicestation Marbach im Natursprung.

    Ansprechpartner für die Züchter

    Ansprechpartner für die Züchter sind das Team der EU-Besamungsstation Offenhausen um HSM Ralf Belz und PWM Sabine Spaag, Tel. (0 73 85) 9 68 42-0, sowie HSM Helmut Waidmann und PW Josef Büchele auf der Servicestation Marbach, Tel. (0171) 3 08 93 46, die durch die Gestütstierärztin Dr. Yvonne Zander betreut wird. „Unsere Mitarbeiter arbeiten in der Servicestation Marbach und auf der Besamungsstation Offenhausen in Teams im Wechsel, um Betrieb und Service leisten zu können. Die Gestüter sind mit Herzblut, Disziplin und guten Ideen für ihre Züchter da“, sagt Landoberstallmeisterin Astrid von Velsen-Zerweck, „Mein ganz großer Dank gilt ihnen, aber natürlich auch den Züchtern, Vorständen und Tierärzten, die sich voller Verständnis der neuen Situation stellen. Gemeinsam werden wir sie meistern!“.

    Hier findet ihr den aktuellen Verteilungsplan.

    Hengstverteilung _Corona

    Quelle:  Haupt- und Landgestüt Marbach

  • Auktionen trotz Beeinträchtigungen durch Corona-Virus

    Auktionen trotz Beeinträchtigungen durch Corona-Virus

    Not macht erfinderisch, sagt man so schön. Durch die aktuelle Lage für anstehende Veranstaltungen in Bezug auf das Corona-Virus zeigt sich das ebenfalls deutlich. Sämtliche Veranstalter nehmen eine Risikobewertung ihrer Veranstaltung vor, sodass sie diese zum Schutz aller im Zweifelsfall abgesagen können. Eine Voraussage für die kommenden Wochen und wie das öffentliche Leben bis dahin aussehen wird ist sehr schwierig. Der innovative Umgang mit den Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus kann jedoch auch Chance bieten und frischen Wind in die Reitsport- und Pferdezuchtszene bringen.

    Aufzeichnungen und Bieten via Telefon beim Holsteiner Verband

    Der Holsteiner Verband veranstaltet am 28. März seine Frühjahrsauktion. Zum aktuellen Zeitpunkt soll die Veranstaltung trotz des Corona-Virus wie geplant durchgeführt werden. Jedoch ist noch nicht entschieden, ob das vor Publikum der Fall sein wird. Momentan können die Auktionspferde weiterhin ausprobiert werden, es stehen zudem auch Testreiter zur Verfügung. Zusätzlich werden Videos und eine Übertragung der Veranstaltung selbst via ClipMyHorse angeboten. Findet die Auktion ohne Publikum statt, erfolgt die Aufstockung der Leitungen für den Telefonbieter-Service. Eine Online-Auktion wäre lediglich im Notfall eine Option. Alle Informationen findest du auf den Seiten des Holsteiner Verbandes.

    Online Elite-Auktion dank Corona bei den Oldenburgern

    Der Oldenburger Verband reagiert auf das Corona-Virus mit einer technischen Lösung. Die 92. Frühjahrs Elite-Auktion vom 25. März bis 04. April erfolgt als Online Elite-Auktion. Darüber hinaus können die Auktionspferde via Telefon oder Bietauftrag ersteigert werden. Eine Sonderpräsentation sowie die Veranstaltung selbst überträgt ClipMyHorse. Alle Informationen sind auf der Homepage des Oldenburger Verbandes zu finden.

    Bieterverfahren auf Gestüt Marbach

    Für die anstehende Gestütsauktion greift das Gestüt Marbach aufgrund des Corona-Virus auf die Möglichkeit des Bieterverfahrens zurück. Der öffentliche Verkauf vor Publikum am 21. März findet entsprechend nicht statt. Jedoch sind die Pferde weiterhin zu kaufen. Auch das Gestüt Marbach setzt auf ClipMyHorse, um seine Verkaufspferde den potentiellen Käufern zu präsentieren. Die Website des Gestüts Marbach bietet detaillierte Informationen zum Ablauf und Zeitplan.

    Horse-Gate/ACG

  • Corona – Signal Iduna Cup mit 1000 Zuschauern

    Corona – Signal Iduna Cup mit 1000 Zuschauern

    Das internationale Reitturnier SIGNAL IDUNA CUP in Dortmund vom 12. – 15. März findet statt, wird aber zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus streng reglementiert. Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund teilte dem Veranstalter ESCON Marketing GmbH und der Westfalenhalle Dortmund heute die Auflagen mit, die nun gemeinsam umgesetzt werden. Danach können die Sportprüfungen des CDI/ CSI stattfinden. Darüber hinaus werden 1.000 Besucher die beliebte Sportveranstaltung in der Westfalenhalle verfolgen. Damit berücksichtigt der SIGNAL IDUNA CUP den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 10. März 2020, der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt.
    Nordrhein-Westfalen ist vom neuartigen Coronavirus am stärksten betroffen. Die Behörden sind daher zum verantwortungsbewussten Handeln gezwungen, um die weitere Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen.  Ein Vorgehen, das von Turnierveranstalter ESCON-Marketing GmbH vollständig mitgetragen wird. Die Auflage, dass maximal 1.000 Besucher an der Veranstaltung teilnehmen, führt leider dazu, dass nur der Innenraum bespielt werden kann. Das bedeutet, dass neben den Reitern, Offiziellen, akkreditierten Journalisten, Influencern und Mitarbeitern nur die Gastrotische und Logentische geöffnet sein werden.  Der Zutritt zu den Rängen 4-219 ist untersagt. „Wir bedauern das zutiefst, denn die Fans des Pferdesports auf den Rängen machen eine Veranstaltung erst rund”, so Dr. Kaspar Funke, Geschäftsführer der ESCON-Marketing GmbH. In enger Abstimmung mit dem Reiterverein Dortmund, der ideeller Partner des SIGNAL IDUNA CUP ist, haben sich ESCON Marketing, RV Dortmund und die Westfalenhallen entschieden die Veranstaltung stattfinden zu lassen, zumal der internationale Sportkalender eine Verschiebung in der Praxis nicht zulässt und der Aufbau bereits abgeschlossen ist.
    Daher übernimmt ESCON-Marketing GmbH in Zusammenarbeit mit der Westfalenhalle das im Fußball praktizierte Modell: Der Sport findet statt, wird im Livestream via clipmyhorse.tv aus der Westfalenhalle auch zu sehen sein. Die Westfalenhalle Dortmund setzten ihre Schutzmaßnahmen – wie bereits seit mehreren Wochen praktiziert – weiter um. Dazu zählen u.a. Erhöhung der Zahl an Handdesinfektionsspendern in den Sanitäreinrichtungen, zusätzliche Reinigungsmaßnahmen, Ausrollen der Aufklärungskampagne zu den Themengebieten „Händewaschen“, „Husten / Niesen“ sowie „Handshake-Policy“.
    Die Besucher können ihre Eintrittskarten an den Vorverkaufsstellen zurückgeben, an denen sie die Karten erworben haben und erhalten dann den Kartenpreis erstattet.

    PM