[vc_row][vc_column][vc_column_text]Aus der Corona-Krise haben wir gelernt, dass sich unverhofft alles sehr plötzlich Ă€ndern kann und dass ein Notfall-Plan in der Schublade dann am besten bereits ausgearbeitet ist. Notfallszenarien entstehen dabei meist im Kleinen: Ein Unfall oder eine Krankheit. Wir haben mit Rechtsanwalt Heiner Klett ĂŒber die nötige Vorsorge fĂŒr die beiden Szenarien gesprochen.
Ein Unfall geschieht schnell und kann je nach Schwere alles verĂ€ndern, eine Krankheit kann das Erledigen gewisser Aufgaben auf Dauer unmöglich machen. Als GestĂŒtsleiter sollte man sich also frĂŒhzeitig Gedanken ĂŒber eine mögliche Vertretung machen. Rechtsanwalt Heiner Klett vom Landesbauernverband in Baden-WĂŒrttemberg gibt einen wichtigen Hinweis zum Einstieg: âJeder Betriebsleiter kennt seine Anlage und seine HandlungsablĂ€ufe. Ăber viele Routinehandlungen denkt er nicht mehr nach und fĂŒhrt sie einfach aus. Genau diese AblĂ€ufe kennt ein Dritter, der plötzlich einspringen soll, aber im Zweifel nicht.â Das beginnt bei einfachen Dingen, wie der Frage, wo die SchlĂŒssel fĂŒr Fahrzeuge, Werkstatt oder andere WirtschaftsgebĂ€ude liegen oder wie die Alarmanlagen aktiviert oder deaktiviert werden. Weitere Aspekte, die Klett nennt, umfassen die Notstromversorgung, den Sicherungskasten, die Wasserversorgung oder auch die Heizung: Wo ist sie, fĂŒr welche GebĂ€ude wird sie verwendet und womit wird sie betrieben?
[ihc-hide-content ihc_mb_type=“show“ ihc_mb_who=“4,3″ ihc_mb_template=“3″ ]
VerstÀndlich und transparent
Eine verstĂ€ndliche Dokumentation der ArbeitsablĂ€ufe und NotfallplĂ€ne sind fĂŒr neue Mitarbeiter ebenso wichtig wie fĂŒr eine Krankheitsvertretung. Klett rĂ€t: âEs ist hilfreich, Listen oder AblaufplĂ€ne zu erstellen, aus denen sich ergibt, welche MaĂnahmen wann mit welchen Mitteln erledigt werden. Unterteilen kann man solche Listen etwa in Bereiche wie Management, FĂŒtterung und weitere TĂ€tigkeitsplĂ€ne.â Ein Beispiel dafĂŒr sei die Versorgung der Pferde: Welche Tiere muss das Team wann versorgen? Welche Futtermittel mĂŒssen in welcher Menge fĂŒr wen bereitgestellt werden? All diese Fragen gilt es transparent zu beantworten und die Informationen aktuell zu halten. Im Bereich der TĂ€tigkeiten ist zu vermerken, welcher Mitarbeiter wann welche Aufgaben im Stall wahrnimmt. Wer ist fĂŒr Entmistung und Entsorgung verantwortlich und wann? Welche BelegungsplĂ€ne gibt es fĂŒr die Hallen- und Koppelnutzung? In wessen ZustĂ€ndigkeitsbereich fĂ€llt die Beauftragung eines Tierarztes und hat diese Person auch alle dafĂŒr notwendigen Kontaktdaten?
Die nötigen Papiere
AuĂerdem muss eine Vertretung wissen, wo sich fĂŒr die Anlage und die Kunden relevante Unterlagen befinden. Klett fĂŒhrt aus: âDazu gehören zum Beispiel Versicherungen, Informationen dazu, welche GĂŒter von welchen Lieferanten bezogen werden oder welche Firmen bei Maschinen- und GerĂ€teausfĂ€llen unterstĂŒtzen können.â Bei der Verschriftlichung dieses Wissens können Checklisten oder Notfallanweisungen helfen, die die einzelnen Fragen Schritt fĂŒr Schritt erklĂ€ren.
Wichtige Unterlagen, die bereitliegen sollten, wenn ein Betriebsleiter durch Unfall oder Krankheit lĂ€ngere Zeit ausfĂ€llt, befinden sich idealerweise an einem Ort, der allen im Team bekannt ist. Klett empfiehlt: âEs hat sich bewĂ€hrt, einen als solchen erkennbaren Notfallordner zu erstellen, in dem alle fĂŒr den Notfall erforderlichen Unterlagen sind â am besten getrennt nach Sachgebieten. Auch ein Hinweis darauf, wo sich das Testament befindet kann dort gut aufbewahrt sein. Auch wenn der Betriebsleiter nur zeitlich begrenzt nicht mehr handeln kann, braucht er oder sie wenigstens eine Person, die ihn rechtsgeschĂ€ftlich vertreten kann.â In diesem Fall ist die Erteilung einer Vollmacht im Vorfeld notwendig, beispielsweise in Form einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht.
Vollmacht erteilen
Eine Vollmacht kann an eine oder mehrere Personen erteilt werden. Klett erklĂ€rt: âDas kann der Partner oder auch volljĂ€hrige Kinder sein. Wichtig zu wissen ist, dass sie den Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin nicht automatisch aufgrund der familiĂ€ren Beziehung vertreten, sondern nur auf Grund einer erteilten Vollmacht handeln können.â Der Umfang der Vollmacht kann so gestaltet werden, dass der Vertreter entweder alle oder nur bestimmte RechtsgeschĂ€fte vornehmen kann. âNotwendig dĂŒrfte jedenfalls ein Vertretungsrecht insbesondere gegenĂŒber allen Behörden, Versicherungen, Renten- und SozialleistungstrĂ€gern einschlieĂlich der Vertretung bei Gerichten sein.â, gibt Klett zu bedenken. Banken bestehen seiner Erfahrung nach in der Regel auf ihren eigenen Formularen.
Zudem mahnt der Anwalt, auch an Gesundheitsfragen zu denken: âBei der Vollmachtserteilung sollte man bei der Personensorge an die Bestimmung des Aufenthalts, die PflegebedĂŒrftigkeit, die Entbindung von der Ă€rztlichen Schweigepflicht, aber auch an eine PatientenverfĂŒgung denken. Die Vollmacht kann auch gesplittet werden: So kann eine Person fĂŒr die rechtsgeschĂ€ftliche und Vermögenssorge verantwortlich sein und eine andere fĂŒr die beschriebene Gesundheitssorge.â Sind besondere Vollmachten erforderlich, wie etwa fĂŒr Online-Antragstellungen, Online-Konten, Homepages und Ă€hnliches, sollte die Vollmacht auch solche Regelungen beinhalten. Zudem ergĂ€nzt Klett: âSoll die Vollmacht auch zu bestimmten formbedĂŒrftigen RechtsgeschĂ€ften, wie beispielsweise einem Verkauf von Immobilien berechtigen, muss die Vollmacht notariell beurkundet, mindestens aber öffentlich beglaubigt sein.â
Â
Die Wahl eines Stellvertreters Â
âDer Stellvertreter tritt, wie der Name sagt, auf Grund einer erteilten BevollmĂ€chtigung an die Stelle des Betriebsinhabers. Dies setzt in allererster Linie ein entsprechendes VertrauensverhĂ€ltnis voraus, denn mit einer Vollmacht werden in der Regel weitreichende Kompetenzen erteilt, die zu nicht gewollten oder gemeinten Handlungen fĂŒhren könnenâ, gibt Klett zu bedenken und ergĂ€nzt: âDeshalb sollte auch eine Widerrufsmöglichkeit nicht vergessen werden.â Neben dem nötigen Vertrauen zeichnet sich eine geeignete Stellvertretung durch Erfahrung, Sachkenntnis und erforderliche FĂ€higkeiten aus. So mĂŒssen die bereits erwĂ€hnten Listen und AblaufplĂ€ne der Vertretung ausreichen, um die Aufgaben leisten zu können. Steht keine entsprechend sach- und fachkundige Person zur VerfĂŒgung, sollte der Stellvertreter auf dem Betrieb darĂŒber informiert sein, wo er die erforderliche Sachkunde und UnterstĂŒtzung einholen kann, weiĂ Klett.
Werden die Aufgaben zeitlich beschrĂ€nkt ĂŒbergeben, ist das eine Sache, muss die Nachfolge dauerhaft geregelt werden, eine andere. Wenn der bisherige Betriebsleiter berufsunfĂ€hig ist und es einen Nachfolger gibt, der bereit ist und ĂŒber die nötige Ausbildung verfĂŒgt, den Betrieb zu ĂŒbernehmen, ist eine klassische Ăbergabe denkbar. âDer Betrieb könnte dann gegen entsprechende Versorgungsleistungen, ggf. Wohnrechte usw. ĂŒbertragen werdenâ, schlĂ€gt Klett vor. âVoraussetzung hierfĂŒr ist, dass entweder der Betriebsleiter selbst noch oder wieder geschĂ€ftsfĂ€hig ist oder bei GeschĂ€ftsunfĂ€higkeit entsprechende Vollmachten vorhanden sind.â Hat keiner der Familienangehörigen Interesse und kommt auch niemand aus dem Team in Frage, rĂ€t Klett alternativ auch zu Internetplattformen, sogenannten Hofbörsen: âDort können sich Personen finden, die bereit sind, den Betrieb beispielsweise ĂŒber RentenkaufvertrĂ€ge zu ĂŒbernehmen.â
Ist jedoch absehbar, dass die BerufsunfĂ€higkeit der Betriebsleitung nur vorĂŒbergehend ist oder wenn mögliche Nachfolger noch nicht volljĂ€hrig sind, dann kann, je nach LeistungsfĂ€higkeit des Betriebes auch ein Verwalter zum Einsatz kommen. Der Verwalter oder die Verwalterin fĂŒhrt den Betrieb weiter, bis der Betriebsleiter wieder gesund oder der Nachfolger volljĂ€hrig ist. Als Alternative nennt Klett die Möglichkeit, den Betrieb mittelfristig zu verpachten, wenn es Interessenten gibt. FĂŒr weiterfĂŒhrende Informationen verweist Klett auf BroschĂŒren des Bundesjustizministeriums und anderer Ministerien. Der âNotfallcheckâ beispielsweise ist eine BroschĂŒre der Landesanstalt fĂŒr Landwirtschaft, ErnĂ€hrung und LĂ€ndlichen Raum in Baden-WĂŒrttemberg (LEL) steht auf der Homepage der LEL zum Download bereit oder kann in Papierform bestellt werden.
Quelle: Pferdebetrieb-Archiv
[/ihc-hide-content][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Heiner Klett ist Rechtsanwalt und tĂ€tig im Referat Agrarrecht, Landesbauernverband in Baden-WĂŒrttemberg e.V.. Zu seinen Aufgabengebieten gehören neben Familien- und Erbrecht u.a. auch GrundstĂŒcksrecht, Forst- und Jagdrecht, Naturschutzrecht, Pachtrecht, Wasser- und Wirtschaftsrecht.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“221283″][/vc_column][/vc_row]











