Fördermittel für Sportstättensanierung
Fördermittel für Sportstättensanierung
Neue Anträge können eingereicht werden
Frankfurt am Main (DOSB/fn-press). Nach Informationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erweitert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Damit werden auch vereinseigene Sportstättensanierungen gefördert. Erstmals können auch Vereine Förderanträge nach der sogenannten Kommunalrichtlinie stellen.
Das aktuelle Antragsfenster ist vom 1. Januar bis zum 31. März 2017 geöffnet. Mit der neuen Förderperiode 2016/2017 können sich nun auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben. Voraussetzungen für die Antragsberechtigung sind zum Beispiel der Gemeinnützigkeitsstatus, dass der Verein im Vereinsregister eingetragen ist und der Sport vorrangiger Vereinszweck ist. Mehr Informationen zu den erweiterten Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie können Sie hier nachlesen: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie
Fördermittel für Sportstättensanierung
Source: Presseservice Kerstan